Herzlich Willkommen
Bei der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
erfüllt der Verwalter vielfältige Aufgaben. Unter anderem
vertritt er die Eigentümergemeinschaft gegenüber Firmen und Behörden,
verwaltet die Gelder und wickelt den Zahlungsverkehr ab,
erstellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan und zieht das Hausgeld ein,
erstellt die Jahresabrechnung,
organisiert die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums,
bereitet die jährlich min. einmal stattfindende Eigentümerversammlung vor
und setzt die Beschlüsse der Wohnungseigentümer um.
Durch die zum 01.07.2007 in Kraft getretene Reform des WEG
wurde auch der Pflichtenkreis des Verwalters erweitert.
Genannt sei hier die Führung einer Beschlussammlung.
Eine ganz wesentliche Funktion des Verwalters lässt sich jedoch
nicht dem Gesetz entnehmen. Innerhalb der Gemeinschaft kann
er für ein gedeihliches Miteinander der Eigentümer sorgen.
Es versteht sich von selbst, dass in manchen Fragen unterschiedliche
Ansichten bestehen. Dann gilt es, auf einen Interessenausgleich
zum Vorteil aller hinzuwirken. Hierin sehe ich einen gesonderten
Schwerpunkt bei der WEG-Verwaltung.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Verwaltung Ihres
WEG-Objektes auf der Insel Usedom. Bei einer vorherigen Besichtigung
der Anlage lassen sich Einzelfragen am besten klären.