Herzlich Willkommen
Wenn Sie Eigentümer eines Hauses mit Mietwohnungen sind
oder Ihre Wohnung in einem WEG-Objekt dauerhaft vermieten,
können Sie Ihre Aufgaben als Vermieter einem Verwalter
übertragen.
Möglich ist in jedem Einzelfall die Festlegung des konkreten
Umfangs der Tätigkeit von der Erstellung der Betriebskosten-
abrechnung bis hin zur kompletten Verwaltung.
Wir beraten Sie gern und erstellen ein individuelles Angebot.